Umsetzung des neuen Widerrufsbuttons zum 19.06.2026

Erstellt von Marco Gessinger, Geändert am Do, 18 Jun um 1:00 NACHMITTAGS von Marco Gessinger

Ab dem 19. Juni 2026 sind Betreiber von Online-Shops gesetzlich verpflichtet, ihren Kunden eine elektronische Widerrufsmöglichkeit über einen sogenannten Widerrufsbutton bereitzustellen.

Um unsere Shopkunden bei der Umsetzung dieser neuen gesetzlichen Anforderungen zu unterstützen, haben wir die erforderliche Funktion bereits in die Winitas-Shoplösung integriert. Die Umsetzung erfolgt für alle Shopbetreiber kostenlos.

Durch den neuen Widerrufsbutton können Kunden ihren Widerruf direkt online erklären. Die technische Umsetzung entspricht den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und sorgt dafür, dass Ihr Online-Shop auch künftig rechtssicher betrieben werden kann.

Für Shopbetreiber besteht somit kein zusätzlicher Programmier- oder Einrichtungsaufwand. Die Funktion steht automatisch zur Verfügung und wurde von uns rechtzeitig umgesetzt.

Rechtsanwalt Dr. André Nienhaus hat im Rahmen der AGB on Demand des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau e. V. alle betreuten Mandanten frühzeitig per E-Mail über die gesetzlichen Änderungen informiert und auf den erforderlichen Handlungsbedarf hingewiesen. Sollten Sie auf diese Mitteilung bislang noch nicht reagiert haben, empfehlen wir dringend, die notwendigen Anpassungen unverzüglich vorzunehmen, um die gesetzlichen Anforderungen fristgerecht zu erfüllen.

Kunden, die nicht AGB on Demand des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau e.V. nutzen oder ihre Rechtstexte über andere Anbieter beziehen, müssen sich eigenverantwortlich um die Prüfung der rechtlichen Anforderungen und die gegebenenfalls notwendige Anpassung kümmern. Eine automatische rechtliche Bewertung oder Benachrichtigung erfolgt in diesen Fällen nicht. 

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